Archiv nach Monaten: März 2012

Günstige Reisen – ein paar Tricks helfen dabei

Strandurlaub billig gebucht.

Urlaub am Strand

Tag für Tag lässt sich die Sonne etwas mehr sehen. Tag für Tag werden ihre Strahlen etwas kräftiger. Und so wie sich die warmen Tage immer deutlicher ankündigen, so denken die Menschen auch immer intensiver über ihren Urlaub nach. Denn die Deutschen, die traditionell als Reiseweltmeister Nummer eins gelten, sind auf der Suche nach neuen Reisezielen. Und niemals zuvor war es so einfach, günstige Reisen zu buchen und so exakt die Angebote der verschiedensten Anbieter zu vergleichen. Wer will, kann sich mit ein paar Klicks die Welt von Palmen und Traumstränden, aber auch von Gebirgen und einsamen Seen direkt ins heimische Wohnzimmer holen.

Doch das Internet hält nicht nur eine Vielzahl an billigen Reisen bereit. Zwar versprechen viele Veranstalter, dass sie die besten und die preiswertesten sind. Doch wer tatsächlich günstig reisen möchte, sollte genau hinschauen. Denn für die Beantwortung der Frage, ob es sich um günstige Reisen handelt, ist nicht nur der Preis ausschlaggebend. Qualitätsstandards können sehr verschieden sein – und damit unter dem Strich beim Urlauber darüber entscheiden, ob er wirklich zufrieden ist.

Wesentlich für die Preisbildung ist die Frage der Saison. Naturgemäß sind Angebote in der Hauptsaison stets preisintensiver als in der Vor- oder Nachsaison. Dennoch gibt es auch im Sommer oder während der Ferien die Möglichkeit, günstig reisen zu können. Frühes Buchen hilft: Viele Veranstalter werben mit speziellen Rabatten, weil sie auf diese Weise schon frühzeitig einen Überblick über den Bedarf an Unterkünften bekommen. Auch last minute zu buchen, kann billige Reisen ermöglichen. So attraktiv solche Reisen sind, so unsicher ist der Zeitpunkt. Denn Reisen, die in letzter Minute gebucht werden, können nicht unbedingt den passenden Zeitpunkt, das eigentliche Reiseziel oder den gewünschten Airport beinhalten. Deshalb immer sichergehen: Wer wirklich günstig reisen möchte, sollte rechtzeitig buchen.

Ganz wesentlich für die Frage, ob das Angebot wirklich Spitze ist, sind natürlich auch die die entsprechenden Leistungen. Generell sollten potenzielle Touristen auf die Kategorie der Unterkunft achten. Wer ein Hotel mit nur zwei Sternen bucht, kann auf die Nase fallen. Und wer nicht aufpasst bei der Buchung, kann schnell mit zusätzlichen Kosten belastet werden – sei es für die Verpflegung, für Ausflüge oder andere Extras. Deshalb sollten Interessenten stets genau beachten und sich im Zweifel beraten lassen. So werden sie nicht nur gute Erfahrungen machen. Sie werden vor allem tolle Tage verleben können: ob beim Baden in Kroatien oder beim Shoppen in London, beim Trekken im Himalaya oder beim Wandern im schönen Schwarzwald.

Bild und Film International AG verliert in zweiter Instanz gegen die Reisebüros und onlineweg.de

München, 12. März 2012 – am 03. November 2010 mahnte die Schweizer Bildagentur Bild und Film International AG, vertreten durch einen Berliner Anwalt, mit gleichlautendem Wortlaut insgesamt 535 Partnerbüros von onlineweg.de wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße ab. Im Rahmen dieser Abmahnwelle forderte Bild und Film für 105 Fotos, welche in den online Katalogen von Interactive CMS GmbH auftauchten, einen Schadenersatz von insgesamt 3.370.500 Euro. Die Anwaltskosten beliefen sich auf insgesamt 1.028.966 Euro.
onlineweg.de verteidigte dann als Streithelfer gemeinsam mit Interactive CMS die Klagen von Bild und Film gegen insgesamt 15 Reisebüros. Nachdem 9 dieser Klagen im Jahr 2011 mit eindeutigen Urteilen zu Gunsten der Reisebüros durch die Landgerichte Köln, Frankfurt und Hamburg kostenpflichtig abgewiesen wurden, zog der Anwalt von Bild und Film die restlichen 6 Klagen zurück.
Gegen die Urteile der Landgerichte Köln und Frankfurt legte Bild und Film dann Berufung bei den zuständigen Oberlandesgerichten ein. In der Berufungsverhandlung am 24. Februar 2012 bestätigte das OLG Köln in allen Punkten das Urteil des Landgerichts Köln. Der Vorsitzende der Kammer wies den Kläger dabei auch auf das Thema „Rechtsmissbrauch“ hin. Die Urteilsverkündung zu Gunsten des Reisebüros erfolgt am 16. März 2012.
Vermutlich aufgrund des Ergebnisses dieser Berufungsverhandlung vor dem OLG Köln hat der Anwalt des Klägers die zweite Berufungsklage beim OLG Frankfurt, welche am 13. März 2012 verhandelt werden sollte, am 08. März zurück genommen. Obwohl der Anwalt des Klägers die Kammer des OLG Köln um Zulassung der Berufung beim Bundesgerichtshof gebeten hat, dürfte dieses unrühmliche Kapitel zu Gunsten der Reisebüros nunmehr endgültig entschieden sein.
Wir dürfen davon ausgehen, dass eine Revision beim BGH durch das OLG in Köln nicht zugelassen wird, sodass dem Kläger als letztes Mittel eine Revisionsbeschwerde zur Verfügung stünde. Die Bild und Film International AG wurde im Februar 2010 von dem heute 75-jährigen Verwaltungsratsvorsitzenden Herrn Siems gegründet. Nach mehrmonatiger Vorbereitung wurden dann im November 2010, 9 Monate nach der Firmengründung, 535 Reisebüros mit einer Forderung von insgesamt 4,4 Millionen Euro, für 105 Fotos aus dem Katalog eines mittlerweile insolventen Reiseveranstalters abmahnt. Aufgrund dieser Tatsachen stellt sich manch objektiver Betrachter einige kritische Fragen.
Wir möchten im Namen unserer Partnerreisebüros allen danken, die an deren Verteidigung aktiv mitgeholfen haben. Auch den vielen Mitgliedern unserer Branche, die uns im Verlauf dieses bislang einmaligen und nicht gerechtfertigten juristischen Angriffs gegen Reisebüros stets ihre Solidarität bekundet haben, gilt unser Dank.